Bringtreueprüfung | ![]() |
Die Abhaltung eigener Bringtreueprüfungen soll die Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen von kaltem Wild nachweisen, wie es von fermen Gebrauchshunden für Nachsuchen, besonders nach großen Niederwildjagden, verlangt wird.
Hierbei wird ein Fuchs in ein entsprechend großes Gebiet so ausgelegt, dass keine menschliche Witterung den Hund an das Stück leiten kann. Zur Prüfung muss der Hundeführer auf Anordnung des ihn begleitenden Richters den angeleinten oder vorher am Dickungsrand abgelegten Hund durch einen Befehl, aber ohne jeden Bringbefehl, in die Dickung schicken. Der Hundeführer darf während der Prüfung am Dickungsrand auf und ab gehen, muss sich jedoch nach dem Schnallen des Hundes ruhig verhalten. Beachtet der Hundeführer diese Vorschrift nicht, ist der Hund sofort von der Prüfung auszuschließen.
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