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Brauchbarkeitsprüfung

Die Brauchbarkeitsprüfung ist die wohl wichtigste Prüfung für den aktiven Jäger. Die kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein und ist in einer Prüfungsempfehlung, hier am Beispiel Rheinland-Pfalz, wie folgt verfasst:

Prüfungsfächer und deren Teilfächer sind:
1. Allgemeines Verhalten und Gehorsam:
     a) allgemeines Verhalten und Gehorsam während der gesamten
     Prüfung,
     b) Leinenführigkeit,
     c) Gehen frei bei Fuß,
     d) Verhalten auf dem Stand mit Schussabgabe durch den Führer,
2. Schussfestigkeit bei freiem Lauf,
3. Bringen
     a) von Haarnutzwild (Hase oder Kaninchen) auf 300 m langer
     Schleppe mit zwei stumpfwinkligen Haken,
     b) von Federwild (Rebhuhn, Fasan, Ente oder Taube) auf 150
     m langer Schleppe,
     c) von Federwild nach Freiverlorensuche,
4. Schweißarbeit (Riemenarbeit) auf künstlicher Fährte (mindestens
     400 m lang mit zwei stumpfwinkligen Haken bei Verwendung
     von höchstens 0,25 l Schweiß oder Blut)
     a) als Tagfährte (mindestens zwei- und höchstens fünfstündige
     Stehzeit),
     b) als Übernachtfährte (mindestens 14-stündige Stehzeit),
5. Wasserarbeit
     a) Schussfestigkeit bei der Wasserarbeit,
     b) Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer und Bringen,
6. evtl. "Stöberarbeit.“